Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten der Therapiestunden orientieren sich am sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der kassenärztlichen Vereinigung.
Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,6fachen Steigerungssatz ab, der ungefähr dem EBM entspricht.
PSYCHOTHERAPIE
Eine Psychotherapie Sitzung dauert 50 min (113,66 Euro, GOP 870, 2,6facher Satz)
Die Kosten für ein Psychotherapie- Kostenerstattungs-Erstgespräch (kurze Beratung zum Kostenerstattungsverfahren, Unterlagen, Klärung von Fragen) betragen 68,20 Euro (30 Min)
Private Krankenversicherung
Wenn Ihr Versicherungsvertrag die Leistung Psychotherapie beinhaltet, übernimmt der Versicherungsträger die Kosten meist in voller Höhe. Häufig werden, je nach Vertrag, bis zu 30 Stunden pro Jahr relativ unbürokratisch erstattet.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50-100% der Kosten ihrer Therapie vom Versicherungsträger erstattet.
Die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) sind schnell und unbürokratisch möglich. Weitere 10 Sitzungen (sogenannte Akuttherapie) werden auch sofort übernommen.
Falls mehr Sitzungen benötigt werden (25 Std Kurzzeittherapie oder 45 Std Langzeittherapie), muss ein Therapieantrag gestellt werden. Hierfür lassen Sie sich bitte die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie von Ihrer Beihilfestelle zuschicken.
Gesetzlich Versicherte der BahnBKK
Ich verfüge über einen Selektivvertrag mit der (gesetzlichen) BahnBKK. Für Versicherte der BahnBKK habe ich sozusagen einen Kassensitz. Das bedeutet, Versicherte der BahnBKK können einfach zu mir in die Praxis kommen. Die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) sind schnell und unbürokratisch möglich. Nach diesen Sitzungen können wir entweder gleich weiter machen (Kurzzeittherapie, 25 Std) oder stellen einen Therapieantrag auf Langzeittherapie (60 Std)
Gesetzlich Versicherte
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie mit Eintrag ins Arztregister von Berlin.
Als Psychotherapeutin in Privatpraxis verfüge ich nicht über einen Kassensitz und kann Sie daher nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandeln
Was bedeutet Kassensitz? Warum Privatpraxis? Ein Psychotherapeut mit Kassensitz kann direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Zulassung approbierter Psychotherapeuten zu einem Kassensitz wird über die Bedarfsplanung der kassenärztlichen Vereinigung geregelt und soll dafür sorgen, dass alle Regionen Deutschlands, u.a. im Verhältnis zur Einwohnerzahl, ausreichend mit Ärzten und Psychotherapeuten versorgt sind. Leider wurde der „Bedarf“ an Psychotherapeuten zuletzt 1999 ermittelt, so dass der damals errechnete Bedarf schon lange nicht mehr mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Das merken Sie, wenn Sie derzeit einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz suchen. Die Wartezeiten betragen meist zwischen drei Monaten und einem Jahr.
Da der 1999 errechnete Bedarf auf dem Papier dennoch eine „Überversorgung“ in Berlin sieht, werden keine neuen Kassensitze mehr geschaffen. Erst wenn ein Therapeut in Rente geht, wird der Sitz frei. Somit betragen die Wartezeiten auf einen Kassensitz derzeit bis zu zehn Jahre in Berlin. Praxen von Psychotherapeuten ohne Kassensitz werden als Privatpraxen bezeichnet.
Was bedeutet Kostenerstattungsverfahren?
Als Patient/in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung. Hierfür hat der Gesetzgeber das sogenannte Kostenerstattungsverfahren vorgesehen.
Wenn Sie nachweislich keinen Therapeuten mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit finden können, dürfen Sie selbstständig zu mir in die Behandlung kommen und einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn Ihre Kasse diesen genehmigt,
werden die Kosten für Ihre Therapie bei mir vollständig von der Kasse übernommen.
Leider bedeutet das für Sie einen relativ hohen bürokratischen Aufwand, bei dem ich Sie aber gerne unterstütze.
Ablauf Kostenerstattung
Idealerweise nehmen Sie vorab Kontakt zu mir auf und vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch. Bei diesem können wir klären, ob eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommt und offene Fragen klären. Ich gebe ich Ihnen alle Unterlagen, die Sie für den Antrag bei Ihrer Kasse benötigen.
Sie müssen nun Folgendes erledigen:
1. Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen: Formular PTV11
Therapeuten mit Kassensitz müssen seit April 2017 eine sog. Sprechstunde anbieten. Bei diesem 25minütigen Termin berichten Sie Ihre Beschwerden. Sollte der Therapeut keinen Therapieplatz frei haben (was meist der Fall ist), stellt er Ihnen ein Formular, das PTV11 aus. Aus diesem geht hervor, was Sie für Symptome und Beschwerden haben und warum eine Psychotherapie dringend ist. Dringend heißt, dass Sie nicht mehr als drei Monate warten sollten.
Eine Liste mit Therapeuten, die zeitnah die Sprechstunde anbieten, gebe ich Ihnen beim Erstgespräch.
2. Hausarzt oder Psychiater/Neurologe: Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung
Für den Antrag muss nun auch ein Arzt Ihre Beschwerden berichten und eine Psychotherapie als dringlich einschätzen.
Die Vordrucke hierfür sowie einen kurzen Brief an Ihren Arzt gebe ich Ihnen beim Erstgespräch.
3. Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapeuten mit Kassensitz
Laut Gesetzgeber müssen Sie 3-5 Absagen von Therapeuten mit Kassensitz kurz tabellarisch dokumentieren. Viele Krankenkassen möchte aber inzwischen deutlich mehr Absagen sehen (10-15). Die TK wünscht 20-30.
Als Absage gilt auch die Rückmeldung eines/er KassentherapeutIn, dass die Wartezeit auf einen Therapieplatz mehr als drei Monate beträgt. Ihre Anfragen bei den Kassentherapeuten kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
Diese und andere Dokumente, die ich Ihnen ausstelle (z.B. Bescheinigung, dass ich aktuell einen freien Therapieplatz für Sie habe) werden Ihrem Antrag beigefügt. Einen individualisierbaren Vordruck für den Antrag gebe ich Ihnen beim Erstgespräch.
Bitte beachten Sie: Einige Krankenkassen boykottieren das Kostenerstattungsverfahren. Das ist gesetzlich zwar nicht erlaubt, funktioniert aber in der Praxis recht erfolgreich, indem die bürokratischen Hürden hochgeschraubt werden, z.B.
- indem Anträge der Patienten mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt werden (z.B. wegen formaler Fehler / mit der Begründung, der Patient solle doch erst einmal Medikamente nehmen / an einem Präventionsprogramm der Krankenkasse teilnehmen etc.)
- auf Widerspruch von Seiten des Patienten oft wochenlang nicht reagiert wird
- angeblich freie Kassentherapeuten vorgeschlagen werden bei denen sich der Patient melden soll (die dann aber leider keine freien Plätze haben)
Betroffen sind Versicherte der BARMER, AOK, IKKclassic und teilweise auch die TK. Wenn Sie bei oben genannten Kassen versichert sind, gibt es für Sie folgende Wege, um eine Psychotherapie zu bekommen:
a. Sie versuchen es über die Terminservicestelle Berlin. Diese hat den Anspruch, jedem Patienten zeitnah einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten zu vermitteln. Hierbei lassen Sie sich zuerst einen Termin bei der Sprechstunde geben. Dort erhalten Sie das Formular PTV11. Mit diesem in der Hand rufen Sie nochmals bei der Terminservicestelle an und erbitten einen Therapieplatz für Richtlinientherapie. Richtlinientherapie meint 25-60 Stunden entweder Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologische Therapie. Lassen Sie sich nicht mit dem Angebot einer „Akuttherapie“ abspeisen- dabei handelt es sich lediglich um 10 Krisensitzungen ohne Aussicht auf Verlängerung.
b. Sie wechseln die Krankenkasse. Das dauert leider drei Monate aufgrund der gesetzlichen Wechselfrist.
Wenn Sie akut erkrankt sind und dringend Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Berliner Krisendienst.
Im Folgenden finden Sie zum Download weitere Informationen zur Kostenerstattung:
- Ein von mir verfasstes Infoblatt, dass noch einmal alle Informationen zur KE zusammenfasst und erläutert.
Infoblatt_KE_PraxisJung - Eine Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer, dass das Kostenerstattungsverfahren auch nach Einführung der Sprechstunde und Akuttherapie noch möglich ist:
Pressemitteilung der BPTK - Eine Zusammenfassung zum KE-Verfahren von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung finden Sie hier:
flyer-kostenerstattung-der-deutschen-psychotherapeutenvereinigung-dptv
Selbstzahler, Privatabrechnung
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist per Selbstzahlung möglich.
Vorteile als Selbstzahler:
- Keine Formalitäten: Keine bürokratischen Hürden- Sie können einfach mit der Therapie beginnen
- Keine Wartezeiten, die durch das Antragsverfahren bei den Kassen (auch Privaten KK oder Beihilfe) entstehen: Sie erhalten sofort Hilfe, wenn Sie sie brauchen
- Keine Vorschriften: So können wir z.B. Psychotherapie- und Körpertherapieeinheiten je nach Ihren Bedürfnissen mischen
- Diskretion und Datenschutz: Wenn Sie als Selbstzahler eine Therapie beginnen, entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit die Befunderstellung für die Krankenkasse. Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen die Nachteile beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie beim Wechsel in die private Kranken- oder bei einer Krankenzusatzversicherung, da im Rahmen einer Selbstauskunft oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler.
- Steuerlich absetzbar: Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Zusätzlich können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen (Entfernungspauschale, 0,3 Euro je km)
BERATUNG UND COACHING
Die Kosten für Beratung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten für Coaching werden individuell vereinbart.
SENSOMOTORISCHE KÖRPERTHERAPIE
Die Kosten für die Sensomotorische Körpertherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Körpertherapiesitzungen biete ich regulär mit 60 min zu 140,00 Euro an.
Die Kosten für die Körpertherapie werden erstattet von:
- Privaten Krankenkassen und Beihilfe
- Heilpraktikerzusatzversicherungen
- je nach Vertragsbedingungen werden entweder 80% erstattet oder 100% bis zu einer bestimmten Deckungssumme
- hilfreich ist es, wenn Ihr Tarif Osteopathie abdeckt
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, sind diese, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, steuerlich absetzbar als „Außergewöhnliche Belastungen“. Zusätzlich können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen (Entfernungspauschale, 0,3 Euro je km)